Gerne übernehme ich die Erstellung der Buchhaltung*.
*Ich erbringe einen Buchhaltungsservices nur gemäß
§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Dazu zählt die Aufbereitung, Erfassung, Kontierung, das Auswerten laufender Geschäftsvorfälle sowie die laufende Lohnabrechnung, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung.